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AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen Eventbesucher/Ticketkäufer und Verein Phoenix.

  1. Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Bei Zuwiderhandlung lehnt der Veranstalter jede Verantwortung/Haftung ab.

  2. Tickets sind von der Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Es besteht kein Recht auf Rückerstattung im Falle einer Verhinderung. Sollte der Event aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden (Force Majeur), besteht ebenfalls kein Anrecht auf Rückerstattung.

  3. Für verlorene und/oder beschädigte Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz. Wenden Sie sich in dieser Falle direkt an den Veranstalter (info@phoenixfestival.ch), wir versuchen uns eine Lösung zu finden.

  4. Die See Tickets AG ist die einzige vom Veranstalter für sein Festival erhältliche Ticket-Verkaufsstelle: Seetickets

  5. Tickets für das Event des Verein Phoenix, die auf anderen Plattformen (als vom Veranstalter angegeben) gekauft wurden, sind ungültig. Der gewerbliche Weiterverkauf und gewerbliche Handel mit erworbenen Tickets ist untersagt. Personen, die gegen diese Bestimmung verstossen werden, werden vom Ticketerwerb ausgeschlossen. Um überteuerte Tickets sowie Fälschungen zu verhindern, empfehlen wir dringend, Tickets nur über die von uns kommunizierten, offiziellen Verkaufsstellen zu erwerben.

  6. Beim tatsächlichen Eintritt werden die Eintrittskarten entwertet und dem Besucher wird ein Armband angelegt. Dieses ersetzt die Eintrittskarte. Beim Wiederbetreten des Festivalgeländes ist das unbeschädigte Armband vorzuweisen; ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.

  7. Gewonnene Eintrittskarten vom Veranstalter sind nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräussert werden. Anschließend ist eine Verwendung der Tickets zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ausdrücklich untersagt. Ein Verstoss gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug dieser Eintrittskarte berechtigt. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz.

  8. Bei Einlass auf das Veranstaltungsgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Es ist untersagt, Glasflaschen, Plastikkanister, Kühltaschen oder sonstige schwere Behältnisse sowie Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art oder sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Der Veranstalter ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die genannten Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben.

  9. Der Besucher wird unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen bevorstehenden und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein.

  10. Bei Absage oder Verlegung des Festivals besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der Reisekosten. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt, ob das Festival wie geplant stattfindet.

  11. Falls das Festival aufgrund höherer Gewalt (Force Majeur z.B. Pandemie, Epidemie usw.) abgesagt oder verschoben werden muss, besteht grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises.

  12. Ton- und Bildaufnahmen mit professioneller Ausrüstung jeder Art sind verboten. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras ist nicht gestattet.

  13. Der Besucher wird unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen bevorstehenden und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein.

  14. Bei Vorliegen eines bestimmten Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Diebstahl, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung zu treffen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

  15. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist der Aufbau von Zelten auf dem Veranstaltungsgelände untersagt. Das Campieren ist nur auf den ausgeschilderten Zelt- und Campingplätzen gestattet. Es wird nicht die gesamte Campingfläche gleichzeitig geöffnet, sondern bereichsweise nach Bedarf. Wildes Zelten ist untersagt und wird behördlich verfolgt. Der Umweltschutz und die Grundsätze der Müllvermeidung und korrekten Abfallbeseitigung sind zu beachten. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf Campingflächen oder Parkplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.

  16. Der Käufer ist für seine Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein KFZ auf eigene Gefahr. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen (gebührenpflichtig) abgestellt werden. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Park- und Camping-Bereiche getrennt sind. Es gilt jeweils ergänzt die aushängende Park- bzw. Campingordnung, den Anweisungen des Ordnungspersonals ist auch insoweit Folge zu leisten.

  17. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes. Eine Zuteilung von Parkflächen erfolgt durch das Ordnungspersonal des Veranstalters. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jedem Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.

  18. Am Event selber können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage Einzelner Künstler(gruppen) um den entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen der Absage Einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.

  19. Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Park- und Campingplatzbereiche oder sonstige Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Ticketpreises begründet. Den diesbezüglichen Aussagen des Veranstalters oder den Aussagen von ihm beauftragten Personen und Firmen ist Folge zu leisten, um die Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

  20. Beim Festival kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.

  21. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.

  22. Der Veranstalter setzt sich für grösstmögliche Sicherheit ein. Für etwelche Schäden kann er jedoch keine Haftung übernehmen.

  23. Das Festival findet bei jeder Witterung statt.

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